Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir arbeiten mit unseren Auftraggebern partnerschaftlich und fair zusammen. Um die spezielle und individuelle Form unserer Dienstleistung zu regeln, werden für Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen zwischen den Partnern – dem Auftraggeber und der Schaub Medical Consulting – über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden gelten dann, wenn sie ohne Widerspruch des jeweiligen Partners jeweils schriftlich bestätigt werden. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Unsere Leistungen im Rahmen der unternehmensspezifischen Arbeit

Die Schaub Medical Consulting erbringt Leistungen selbst durch Angestellte oder freie MitarbeiterInnen. Umfang, Form, Thematik und Ziel unserer Leistungen werden in dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder sonstigen Dokumenten und/oder Schriftverkehr zwischen Auftraggeber und der Schaub Medical Consulting im Einzelnen festgelegt. Im Rahmen der unternehmensspezifischen Maßnahmen erbringt die Schaub Medical Consulting ihre Leistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind und jeweils konkret vereinbart werden. Alle berechneten Leistungen stellen einzeln erbrachte Teilleistungen dar, sofern dies schriftlich nicht anders vereinbart wurde.

Terminverlegung oder Stornierung durch den Auftraggeber

Bei Verlegung bietet die Schaub Medical Consulting dem Auftraggeber an, fest gebuchte Projekttage in einem Zeitrahmen von 2 Monaten vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn ohne Stornokosten, jedoch in kooperativer und flexibler Abstimmung mit der Schaub Medical Consulting zu verlegen. Bei wiederholter Verschiebung oder bei weniger als 2 Monaten vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn wird das Gesamthonorar fällig.

Bei Stornierung zugesagter Aufträge hat der Auftraggeber den uneingeschränkten Veranstaltungs- oder Leistungspreis unter Abzug der unsererseits tatsächlich ersparten Fahrt- und Nebenkosten wie folgt zu zahlen:

  • Stornierung bis 6 Wochen vor Termin (Beginn): 50 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises
  • Stornierung bis 3 Wochen vor Termin (Beginn): 75 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises
  • Stornierung bis 1 Woche vor Termin und weniger (Beginn): 100 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises

Stornierung durch Schaub Medical Consulting

Die Schaub Medical Consulting ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung oder unfallverursachter Verhinderung von internen / externen Mitarbeitern, abzusagen, ohne dass Regressansprüche angemeldet werden können.

Zahlung

Das Zahlungsziel beträgt – soweit nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen werden – 10 Tage netto. Der Auftraggeber trägt in allen Fällen die Kosten für An- und Rückreise, Unterbringung sowie die effektiven Nebenkosten von Maßnahmen für die Teilnehmer / Leistungsempfänger (z.B. Kosten für Porto, Druckkosten für Teilnehmerunterlagen). Letztere sind gegen Belegvorlage abzugsfrei zu erstatten. Berechnung von Mehraufwand, welcher sich aus zwar terminierten, jedoch durch den Kunden noch nicht fristgerecht erledigten Arbeiten ergibt, erfolgt auf Stundenbasis gem. jeweils gültiger Preisliste nach tatsächlichem Aufwand.

Haftung der Schaub Medical Consulting

Die Haftung der Schaub Medical Consulting ist auf den Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Betriebsausfall oder Mehraufwand, Zinsen etc. wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung der Schaub Medical Consulting, die spätestens mit der Ingebrauchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung beginnt, richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Schaub Medical Consulting führt keine Rechtsberatungen durch. Alle Gespräch-, Korrespondenz- und Dokumentationsinhalte im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber oder Dritten, die dem Wesen nach auf Rechtsgrundlagen basieren könnten, sind unverbindlich. Die Schaub Medical Consulting haftet nicht für hierauf basierende Entscheidungen des Auftraggebers.

Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Schaub Medical Consulting an den durch sie erstellten Werken [Konzeptionen, Arbeitsunterlagen, Vor- und Nachbereitungsunterlagen, Protokolle, Handbücher, Prozessbeschreibungen / Arbeitsanweisungen, Formulare, etc. Eine Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der Schaub Medical Consulting. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung gestellten Dokumenten Urheberrechte- und/oder sonstige Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert die Schaub Medical Consulting vor und während der vereinbarten Maßnahme laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Schaub Medical Consulting verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Schaub Medical Consulting in Wetzlar.